Sowohl aus betriebs- als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Schutz der Ernteprodukte während der Lagerung (Vorratsschutz) unabdingbar, um Befall zu verhindern beziehungsweise diesem entgegenzuwirken. Dafür sind geeignete Lagerstätten, gut ausgebildetes Personal und eine möglichst breite Palette an praktikablen, vorbeugenden und direkten Maßnahmen erforderlich. Um allen Praktikern, die Getreide und andere Schüttgüter lagern, Handlungshilfen für den integrierten Pflanzenschutz (IPS) an die Hand zu geben, wurde die sektorspezifische IPS-Leitlinie für den Vorratsschutz erarbeitet. Diese Leitlinie wurde am 2. Mai 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen. Mit dem „Netzwerk Vorratsschutz“ (VSnet) soll diese Leitlinie in der Praxis erprobt, bekannt gemacht und weiterentwickelt werden (siehe Abbildung 1). Die Verbreitung von anwendungsbereitem Wissen über praktikable, vorbeugende und nichtchemische Maßnahmen trägt dazu bei vermeidbare Lagerverluste zu verringern und die Abhängigkeit des Vorratsschutzes von chemischen Mitteln weiter zu reduzieren. Darüber hinaus soll der Kontakt zwischen Forschung und Praxis weiter ausgebaut werden. VSnet bedient die Punkte „Wissenstransfer“, „Praxisbezug“ und „Netzwerke“.